Hintergrund
Sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Ärzte sind geseztlich verplichtet, ihre Diagnosen zu Abrechnungszwecken nach einen vorgegebenen Standard, dem ICD-10 (International Classification of Diseases — Version 10), zu verschlüsseln. Der ICD-10 wird von der World Health Organization (WHO) vorgegeben und vom dem DIMDI den deutschen Bedürfnissen angepaßt.
Der Arbeitskreis ``Dermatologischer Diagnosenkatalog’’ erweitert diesen Standard um die Feinheiten auf dem Gebiet der Hautkrankheiten. Um diese Arbeit zu erleichtern, benötigt der Verein Werkzeugunterstützung.
Problemstellung
Die Aufgabenstellung der Studienarbeit besteht in der Konzeption und der Umsetztung eines geeigneten Datenbankentwurf. Inbesondere müssen aus Benutzersicht folgende Punkte realisiert werden:
- Standardkonformität (ICD-10)
- Netzfähigkeit in Abruf und Bearbeitung
- Erweiterbarkeit in Hinblick auf
- die Fortentwicklung des ICD-Standards und bezüglich
- internationaler Zusammenarbeit.